Urlaub von der Pflege

Erklärung zur Barrierefreiheit

connexia - Gesellschaft für Gesundheit und Pflege gem. GmbH ist bemüht, ihre Websites im Einklang mit dem Bundesgesetz im Einklang mit dem Bundesgesetz über Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen (Barrierefreiheitsgesetz - BaFG) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.urlaub.care.

Wir legen großen Wert auf eine barrierefreie Gestaltung unserer Website und sind bestrebt, Mängel so schnell wie möglich zu beheben. Unser Ziel ist es, allen Nutzer*innen einen uneingeschränkten Zugang zu unseren Inhalten zu ermöglichen, unabhängig von ihren individuellen Bedürfnissen. Diese Erklärung beschreibt den aktuellen Stand der Barrierefreiheit und mit welchen Maßnahmen wir sicherstellen, dass unsere Website den Anforderungen entspricht.

1. Ziel und Verpflichtung

Um die Zugänglichkeit von Urlaub von der Pflege" kontinuierlich zu verbessern, und allen pflegenden Angehörigen das Angebot gleichermaßen zu ermöglichen, arbeiten wir intensiv an den notwendigen Anpassungen. Dazu gehören u.a. eine Darbietung der Textinhalte in leichter Sprache sowie die Optimierung der Tastaturnavigation. Diese Maßnahmen haben für uns hohe Priorität, und wir sind bemüht, sie zeitnah umzusetzen.

2. Rechtliche Grundlage und verwendete Richtlinien

Das Barrierefreiheitsgesetz (BaFG) wurde am 19.07.2023 im Bundesgesetzblatt BGBI. 1 Nr. 76/2023 veröffentlicht. Anwendbar wird es ab dem 28.06.2025.
Als Richtlinie gilt die Europäische Norm EN 301 549 V3.2.1. Hierin wird zumindest die Konformitätsstufe AA angestrebt.

3. Stand der Barrierefreiheit3.1 Layout

Beim Design der Website wurden folgende Aspekte der Barrierefreiheit berücksichtigt:

  • Es wurden generell größere Schriftgrößen verwendet und Zeilenabstände erhöht.
  • Zudem wurde bei den Farbkontrasten der Textstile Schwarz-Abstufungen gewählt, um eine einfachere Lesbarkeit für die Zielgruppe zu gewährleisten.
  • Es wurden größere Schaltflächen und Input-Komponenten auf Desktop verwendet.
  • Die Farbpalette wurde nach Best Practice-Grundlagen des inklusiven Designs erstellt. Es wurde darauf geachtet, dass ein Mindestmaß an Farbkontrast erreicht wird und durch die Farbwahl ein möglichst großer Bereich des Spektrums der Farbenblindheit abgedeckt wird. Hinzu kommt, dass versucht wurde, generell durch die Farbwahl, Gestaltung und Layout der Module und Seiten die kognitive Belastung zu minimieren.
3.2 Wahrnehmungskanäle

Verpflichtende Barrierefreiheitsanforderungen (§ 4 BaFG): Produkte und Dienstleistungen sind nach dem BaFG barrierefrei, wenn sie für Menschen mit Behinderung in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar sind. Dies bedeutet, dass eine Wahrnehmung immer über mindestens zwei Sinne möglich sein muss." i

Diese Anforderung wird von der Website www.urlaub.care zum aktuellen Datum nicht ertüllt.

4. Unvereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsbestimmungen

Diese Website ist teilweise mit der Konformitätsstufe AA der Richtlinien für barrierefreie Webinhalte - WCAG 2.1" beziehungsweise mit dem geltenden Europäischen Standard EN 301 549 V3.2.1 (2021-03) nach der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vereinbar. Die Unvereinbarkeiten sind nachstehend aufgeführt:

4.1 Farbkontraste

Bei der Anzeige folgender Inhalte ist der Farbkontrast zu niedrig gewählt:

  • Name und Anschrift von Pflegeheimen ohne verfügbares Angebot (2.72:1)
  • Vermerk Momentan nicht verfügbar"
  • Angabe in der Gesamtübersicht, über wie viele Angebote ein Pflegeheim verfügt ("xx Angebote"), wenn ein Foto des Pflegeheimes geladen wurde
4.2 Buchungskalender

Um eine Buchungsanfrage zu erstellen, müssen im virtuellen Kalender die Daten per Mausklick angewählt werden. Eine Navigation mit der Tastatur ist derzeit nicht möglich. Auch die Option zur schriftlichen Eingabe des gewünschten Zeitraums ist nicht gegeben.

4.3 Navigation mit Tastatur

Interaktive Inhalte wie der Buchungskalender (s. 4.2) aber auch andere werden übersprungen und können nicht vollständig mit der Tabulator-Taste angesteuert werden.

4.4 Screenreader-Kompatibilität

Inhalte werden mit getesteten Screenreadern nicht oder nur teilweise widergegeben:

  • Der Abschnitt Häufig gestellte Fragen" wird nicht gelesen.
  • Kalender: Daten werden in manchen Screenreadern vorgelesen. Dabei wird jede Ziffer aufgezählt. Welche dieser Tage noch verfügbar sind und welche nicht, wird jedoch nicht erkennbar.
  • Abkürzungen (z.B. Wochentage, Monate) werden von Screenreadern nur teilweise als solche erkannt und ausformuliert vorgelesen.
4.5 Formulare
  • Die Formulare bieten nicht die Möglichkeit, sie vor dem Absenden nochmals auf Fehler zu überprüfen.
  • Eingabefelder verfügen nicht über eindeutige Label, weshalb das Ausfüllen der Formulare für Screenreader-Nutzer:innen nur erschwert möglich ist.
  • Um die Kenntnisnahme der AGB und der DSGVO zu bestätigen, muss jeweils eine Checkbox per Mausklick aktiviert werden. Ist eine Nutzung der Maus nicht möglich, kann das Formular also nicht abgeschickt und die Buchungsanfrage somit nicht gestellt werden. Darüber hinaus werden dabei entstehende Fehlermeldungen von manchen Screenreadern nicht gelesen.
4.6 Alternative Beschriftung von Bildern
  • Fotos der Heime: kein alt-Text vorhanden
  • Keine Beschriftung der „<" und „>"-Buttons im Kalender
4.7 Leichte Sprache

Textliche Inhalte - u.a. die Beschreibungstexte der Pflegeeinrichtungen, die von ihnen selbst geliefert werden - müssen hinsichtlich ihres Sprachniveaus überprüft und gegebenenfalls angepasst werden.

4.8 Zusammenfassung

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Website zur Übersicht über das bestehende Angebot verhelfen kann, eine Buchung desselben allerdings nicht uneingeschränkt möglich und somit nicht barrierefrei ist.

5. Zukünftige Verbesserungen

Aufjeden Fall sollen folgende Änderungen umgesetzt werden:

  1. Navigation mit Tastatur: Die Website soll auch ohne Maus und nur per Tastatur vollständig genutzt werden können.
  2. Bilder: Fotos der Pflegeheime sollen um alt-Texte ergänzt werden (oder im Falle der eingangs erwähnten zweiten Website-Version ganz entfallen)
  3. Screenreader: www.urlaub.care und alle ihre Unterseiten sollen von den gängigen Screenreadern vollständig gelesen werden können
  4. Buchungskalender: Sämtliche Buchungsschritte werden auch ohne den Kalender in seiner aktuellen Form durchführbar.

Punkte 1) bis 3) sollten bis zum September 2025 umgesetzt sein, 4) voraussichtlich im Oktober / November 2025.

6. Feedback und Kontakt

Sollten Sie auf spezifische Barrieren stoßen, bitten wir Sie, uns dies mitzuteilen. Ihre Rückmeldungen sind für uns von großer Bedeutung und unterstützen uns dabei, die Barrierefreiheit kontinuierlich zu verbessern.

Email: info@connexia.at
Telefon: +43 5574 48787-0

7. Kontaktformular für Hinweisgeber*innen

Wenn Sie dem Sozialministerium Aspekte unserer Website melden wollen, die nicht mit der digitalen Barrierefreiheit vereinbar sind, können Sie das hier tun:https://www.sozialministeriumservice.gv.at/Marktueberwachung_digitale_Barrierefreiheit/l nformationen_fuer_Verbraucherinnen/Kontaktformular_fuer_Hinweisgeberinnen/Kontaktf ormular-fuer-Hinweisgeber-innen.de.html

8. Datum der Erklärung und Aktualisierungen

Diese Erklärung wurde auf Grundlage einer von connexia GmbH durchgeführten Selbstbewertung erstellt. Die letzte Überprüfung der Erklärung fand am 01.07.2025 statt. Änderungen oder Verbesserungen werden hier dokumentiert.

i Quelle: Wirtschaftskammer Österreich. https://www.wko.at/oe/netzwerke/informationen-barrierefreiheitsgesetz-28-06-2025.pdf. Zuletzt abgerufen am: 11.04.2025

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