connexia - Gesellschaft für Gesundheit und Pflege gem. GmbH ist bemüht, ihre Websites im Einklang mit dem Bundesgesetz im Einklang mit dem Bundesgesetz über Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen (Barrierefreiheitsgesetz - BaFG) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.urlaub.care.
Wir legen großen Wert auf eine barrierefreie Gestaltung unserer Website und sind bestrebt, Mängel so schnell wie möglich zu beheben. Unser Ziel ist es, allen Nutzer*innen einen uneingeschränkten Zugang zu unseren Inhalten zu ermöglichen, unabhängig von ihren individuellen Bedürfnissen. Diese Erklärung beschreibt den aktuellen Stand der Barrierefreiheit und mit welchen Maßnahmen wir sicherstellen, dass unsere Website den Anforderungen entspricht.
Um die Zugänglichkeit von „Urlaub von der Pflege" kontinuierlich zu verbessern, und allen pflegenden Angehörigen das Angebot gleichermaßen zu ermöglichen, arbeiten wir intensiv an den notwendigen Anpassungen. Dazu gehören u.a. eine Darbietung der Textinhalte in leichter Sprache sowie die Optimierung der Tastaturnavigation. Diese Maßnahmen haben für uns hohe Priorität, und wir sind bemüht, sie zeitnah umzusetzen.
2. Rechtliche Grundlage und verwendete RichtlinienDas Barrierefreiheitsgesetz (BaFG) wurde am 19.07.2023 im Bundesgesetzblatt BGBI. 1 Nr. 76/2023 veröffentlicht. Anwendbar wird es ab dem 28.06.2025.
Als Richtlinie gilt die Europäische Norm EN 301 549 V3.2.1. Hierin wird zumindest die Konformitätsstufe AA angestrebt.
Beim Design der Website wurden folgende Aspekte der Barrierefreiheit berücksichtigt:
„Verpflichtende Barrierefreiheitsanforderungen (§ 4 BaFG): Produkte und Dienstleistungen sind nach dem BaFG barrierefrei, wenn sie für Menschen mit Behinderung in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar sind. Dies bedeutet, dass eine Wahrnehmung immer über mindestens zwei Sinne möglich sein muss." i
Diese Anforderung wird von der Website www.urlaub.care zum aktuellen Datum nicht ertüllt.
Diese Website ist teilweise mit der Konformitätsstufe AA der „Richtlinien für barrierefreie Webinhalte - WCAG 2.1" beziehungsweise mit dem geltenden Europäischen Standard EN 301 549 V3.2.1 (2021-03) nach der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vereinbar. Die Unvereinbarkeiten sind nachstehend aufgeführt:
4.1 FarbkontrasteBei der Anzeige folgender Inhalte ist der Farbkontrast zu niedrig gewählt:
Um eine Buchungsanfrage zu erstellen, müssen im virtuellen Kalender die Daten per Mausklick angewählt werden. Eine Navigation mit der Tastatur ist derzeit nicht möglich. Auch die Option zur schriftlichen Eingabe des gewünschten Zeitraums ist nicht gegeben.
4.3 Navigation mit TastaturInteraktive Inhalte wie der Buchungskalender (s. 4.2) aber auch andere werden übersprungen und können nicht vollständig mit der Tabulator-Taste angesteuert werden.
4.4 Screenreader-KompatibilitätInhalte werden mit getesteten Screenreadern nicht oder nur teilweise widergegeben:
Textliche Inhalte - u.a. die Beschreibungstexte der Pflegeeinrichtungen, die von ihnen selbst geliefert werden - müssen hinsichtlich ihres Sprachniveaus überprüft und gegebenenfalls angepasst werden.
4.8 ZusammenfassungZusammenfassend lässt sich sagen, dass die Website zur Übersicht über das bestehende Angebot verhelfen kann, eine Buchung desselben allerdings nicht uneingeschränkt möglich und somit nicht barrierefrei ist.
5. Zukünftige VerbesserungenAufjeden Fall sollen folgende Änderungen umgesetzt werden:
Punkte 1) bis 3) sollten bis zum September 2025 umgesetzt sein, 4) voraussichtlich im Oktober / November 2025.
6. Feedback und KontaktSollten Sie auf spezifische Barrieren stoßen, bitten wir Sie, uns dies mitzuteilen. Ihre Rückmeldungen sind für uns von großer Bedeutung und unterstützen uns dabei, die Barrierefreiheit kontinuierlich zu verbessern.
Email: info@connexia.at
Telefon: +43 5574 48787-0
Wenn Sie dem Sozialministerium Aspekte unserer Website melden wollen, die nicht mit der digitalen Barrierefreiheit vereinbar sind, können Sie das hier tun:https://www.sozialministeriumservice.gv.at/Marktueberwachung_digitale_Barrierefreiheit/l nformationen_fuer_Verbraucherinnen/Kontaktformular_fuer_Hinweisgeberinnen/Kontaktf ormular-fuer-Hinweisgeber-innen.de.html
8. Datum der Erklärung und AktualisierungenDiese Erklärung wurde auf Grundlage einer von connexia GmbH durchgeführten Selbstbewertung erstellt. Die letzte Überprüfung der Erklärung fand am 01.07.2025 statt. Änderungen oder Verbesserungen werden hier dokumentiert.
i Quelle: Wirtschaftskammer Österreich. https://www.wko.at/oe/netzwerke/informationen-barrierefreiheitsgesetz-28-06-2025.pdf. Zuletzt abgerufen am: 11.04.2025